Spruch §§ 1095, 1115 ABGB., § 29 GBG. Löschung des grundbücherlich einverleibten Bestandrechtes nach Ablauf der vereinbarten Bestandzeit trotz stillschweigender Erneuerung des Vertrages. Bei Erneuerung des Vertrages nach Ablauf der Bestandzeit kann das Bestandrecht nur in laufender Rangordnung einverleibt …
Text Das Bezirksgericht für ZRS. Graz hat mit dem Urteil vom 23. Oktober 1947 das Klagebegehren, die beklagten Parteien seien schuldig, das im Hause G.-W., Hstr. 12, befindliche Geschäftslokal zu räumen und einzuwilligen, daß auf Grund dieses Urteils in der Grundbuchseinlage EZ. 71 der KG. W. die Einverl…
Rechtliche Beurteilung Entscheidungsgründe: Die Revision unterstellt, der verbücherte Bestandvertrag dauere gemäß der zwingenden Vorschrift des § 23 MietG. über den 1. Oktober 1946 hinaus an, sei daher noch in allen seinen Bedingungen wirksam und gelte als auf unbestimmte Zeit verlängert; das Rechtsverhältnis bestehe dah…