Spruch Der Revision der klagenden Parteien wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben: Die beklagte Partei ist schuldig, den Klägern den östlichen Teil jener Holzhütte geräumt zu übergeben, die auf dem der Wohnung der Kläger W 2 zugehörigen Gartenante…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind zu je 117/704 Anteilen, damit untrennbar verbunden das Wohnungseigentum an W 2, Miteigentümer der Liegenschaft EZ 56 GB *****. Die Beklagte ist zu 136/352 Anteilen Miteigentümerin dieser Liegenschaft, womit Wohnungseigentum an W 1 verbunden ist. Martin B***** is…
Rechtliche Beurteilung Die Revision erweist sich als zulässig, weil das Berufungsgericht die Wirkung bücherlicher Einverleibung von Wohnungseigentum verkannte und Fragen des Übergangs von Rechten nach § 150 EO unrichtig beurteilte. Die Revision ist im Sinn des Antrags auf Klagsabweisung auch berechtigt. 1. Zur rechtlichen…