Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie insgesamt lauten: „1. Das Zahlungsbegehren an Kapital besteht mit 808.658,43 EUR zu Recht. 2. Diese Klageforderung ist infolge der von der Beklagten erklärten Aufrechnung im Umfang von 244.130,…
Text Entscheidungsgründe: Unstrittig ist, dass sich der Kläger vom 8. 6. 2004 bis zum 5. 8. 2005 im Sinn des § 2 Abs 1 Z 2 StEG 2005 ungerechtfertigt in Haft befand und ihm die Beklagte gemäß § 5 Abs 1 StEG 2005 auch den dadurch verursachten Verdienstentgang zu ersetzen hat (Ideelle Haftentschädigung, Er…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision der Beklagten ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig und teilweise auch berechtigt. 1. Eine Nichtigkeit im Sinn des § 477 Z 1 ZPO soll nach Auffassung der Revisionswerberin darin liegen, dass das Berufungsgericht eine Entscheidung getroffen hat, obwoh…