JudikaturJustizRS0130542

RS0130542 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 2015

Der Vertragspartner einer behinderten Person - der am Genehmigungsverfahren nicht beteiligt ist - ist dennoch Schutzobjekt der (unrichtig) erteilten Rechtskraftbestätigung über die sachwalterschaftsgerichtliche Genehmigung eines Kaufvertrags. Die Erteilung der Rechtskraftbestätigung auf dem Genehmigungsbeschluss schaffte für ihn einen Vertrauenstatbestand, was auch für das bestätigende Gericht erkennbar war. Hat er im Vertrauen auf die Rechtskraft des später abgeänderten Genehmigungsbeschlusses ihn belastende Vermögensdispositionen getroffen, so haftet der Rechtsträger für den daraus entstandenen Schaden, wenn die Rechtskraftbestätigung infolge schuldhaft rechtswidrigen Organverhaltens erteilt wurde.