RS0130191 – OGH Rechtssatz
RS0130191 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Unternehmensträger des Betriebs, der die individuelle Berufs(bildungs)orientierung während des Schulbetriebs an bis zu fünf Tagen übernimmt, kann vom geschädigten Schüler einer Polytechnischen Schule gemäß § 9 Abs 5 AHG nicht klagsweise in Anspruch genommen werden, weil er dabei einen Teil der hoheitlich zu erfüllenden Aufgabe Ausbildung ‑ im Pflichtfach Berufsorientierung ‑ wahrnimmt und damit selbst hoheitlich tätig wird.