Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird die neuerliche Beschlussfassung nach Verfahrensergänzung aufgetragen. Die Kosten des Revisionsrekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: 1993, im Jahr nach der Eheschließung, erwarben die Streitteile je zur Hälfte ein Grundstück, auf dem sie in den Jahren 1995 bis 1999 ein Haus errichteten, in das sie 1998 einzogen. Der Großteil der Arbeiten beim Hausbau wurde in Eigenregie bzw mit Hilfe von Freunden und Familienmitgliede…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs der Antragsgegnerin ist zulässig, weil dem Rekursgericht mehrere Beurteilungsfehler unterlaufen sind, die geeignet sind, das Verfahrensergebnis entscheidend zu beeinflussen. Er ist im Sinne einer Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen auch berechtigt. 1. D…