Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der Kläger hat die Kosten seines Rechtsmittels selbst zu tragen. Die Revisionsrekursbeantwortung der beklagten Partei wird als verspätet zurückgewiesen.…
Text Begründung: Mit rechtskräftigem Bescheid vom 21. 4. 2009 lehnte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt gestützt auf die §§ 235, 236 und 254 ASVG einen Antrag des Klägers vom 17. 4. 2009 auf Gewährung der Invaliditätspension mit der Begründung ab, die Wartezeit sei nicht erfüllt. Mit ebenfalls rec…
Rechtliche Beurteilung Der beklagten Partei wurde vom Obersten Gerichtshof die Erstattung einer Revisionsrekursbeantwortung freigestellt. Diese Mitteilung samt einer Gleichschrift des Rechtsmittels wurde der beklagten Partei im Elektronischen Rechtsverkehr am Mittwoch, den 4. 3. 2015, übermittelt. Maßgeblicher Zustellzeit…