JudikaturJustizRS0130078

RS0130078 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Oktober 2017

Bei der Zurückweisung eines Leistungsantrags (hier: Pensionsantrags) wegen entschiedener Sache gemäß § 68 Abs 1 AVG handelt es sich um einen verfahrensrechtlichen Bescheid in Leistungssachen, der als Verwaltungssache iSd § 355 ASVG zu beurteilen ist und durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu bekämpfen ist.

Entscheidungen
2