JudikaturJustizRS0129800

RS0129800 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. März 2022

Die konkrete Zusage an eine Kämpfer rekrutierende Person im Zusammenhalt mit der erfolgten Abreise in Richtung der Kampfgebiete ist als Beteiligung an den Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung auf sonstige Weise, nämlich als psychische Unterstützung der Mitglieder der terroristischen Vereinigung, die dergestalt bis zum tatsächlichen Eintreffen desjenigen in den Kampfgebieten mit alsbaldiger Verstärkung und der konkreten Unterstützung im bewaffneten Kampf rechnen können, zu werten.

Entscheidungen
11