Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 297,41 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 49,57 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft in Wien. Der verstorbene R***** R***** senior war Hauptmieter einer Wohnung in diesem Haus. Die Klägerin kündigte diese Wohnung, gestützt auf die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 3 erster und zweiter Fall sowie Z 5 MRG, gerichtli…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die (nur) von der Beklagten beantwortete Revision der Klägerin, die nicht berechtigt ist. 1. Der Eintritt des Nebenintervenienten setzt ua gemäß § 17 Abs 1 ZPO einen zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreit voraus. Im Bestandverfahren ist nach der Rechtsprechung davon a…