Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung gegen den Strafausspruch werden die Akten dem Oberlandesgericht Innsbruck zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahren…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Edwin M***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Z***** mit dem Vorsatz, dadurch „die Republik Österreich und die nachangeführten Personen in ihren konkreten Rechten auf gesetzmäßige Durchf…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus § 281 Abs 1 Z 4, 5, 5a und 9 (lit a) StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde ist nicht im Recht. Vorweg ist mit Blick auf das Referat der entscheidenden Tatsachen (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) im erstinstanzlichen Urteilstenor und die Feststellungen zum Schädigungsvorsatz (US 5) Folgendes kl…