Spruch In Stattgebung der Beschwerde wird der angefochtene Beschluss aufgehoben und es wird an das Oberlandesgericht Wien als Disziplinargericht zur neuen Entscheidung nach Verfahrensergänzung verwiesen.…
Text Gründe: Mit Beschluss vom 10. August 2012, AZ Ds 101/11 5, hatte das Disziplinargericht die Disziplinaruntersuchung eingeleitet (§ 170 Abs 1 [§ 123 Abs 2 RStDG] NO). Mit dem angefochtenen Beschluss erachtete es, dass kein Grund zur Fortsetzung des eingeleiteten Disziplinarverfahrens vorliege. Zu de…
Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat erwogen: Erachtet das Disziplinargericht, dass “kein Grund zur Fortsetzung des bereits eingeleiteten Disziplinarverfahrens vorliegt“, so hat es „das Disziplinarverfahren einzustellen“ (§ 176 zweiter Fall NO), „im entgegengesetzten Fall“ aber „die Verweisung der Sache zur …