Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung nunmehr zu lauten hat: „Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei 51.821,31 EUR samt 4 % Zinsen aus 57.117,42 EUR vom 2. 7. 2015 bis 29. 12. 2015, aus 53.135,…
Text Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 28. September 2001 kaufte die Klägerin von der Beklagten zwei gebrauchte Lebensversicherungen („Secondhand Polizzen“) zweier britischer Versicherungsgesellschaften, welche die Beklagte auf dem britischen Sekundärmarkt ankaufte. Die Klägerin zahlte der Bekla…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt. Der Oberste Gerichtshof hat erwogen: 1.1. Vorweg ist klarzustellen, dass es sich hier um einen Kaufvertrag über Secondhand Polizzen handelt und nicht um einen Lebensversicherungsvertrag. Die Interessenlage bei einem Kaufvertrag von Finanzprodukten und einem…