Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.470,24 EUR (darin 245,04 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die Nebenintervenientin auf Seiten der beklagten Partei hat die Kosten ihrer Revisionsbeantwor…
Text Begründung: Am 2. 12. 2008 kam die Klägerin gegen 7:00 Uhr auf einer eisglatten Stelle des abschüssigen Brunnerwegs in Graz auf Höhe einer im Eigentum der Beklagten stehenden Liegenschaft zu Sturz. Dabei zog sie sich diverse Verletzungen zu. Der von der Nebenintervenientin gehaltene Brunnerweg weist…
Rechtliche Beurteilung Die von der Klägerin gegen das Berufungsurteil erhobene Revision ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof gemäß § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage nicht zulässig. Weder in der Begründung des zweitinstanzlichen Zulassungsaussp…