Spruch In teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde wird das angefochtene Urteil, das sonst unberührt bleibt, im Schuldspruch, soweit er vor dem 5. April 2023 begangene Taten umfasst, ferner in der rechtlichen Unterstellung nach § 107b Abs 4 zweiter Fall StGB sowie in der zum Schuldspruch gebildet…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde W* W* des Verbrechens der fortgesetzten Gewaltausübung nach § 107b Abs 1, Abs 3a Z 1, Abs 4 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. [2] Danach hat er in der Zeit von Sommer 2018 bis 25. Juli 2023, somit länger als ein Jahr, gegen seine wegen ihrer Erkra…
Rechtliche Beurteilung [3] Dagegen richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 5, 5a, 8, 9 lit b und 10 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten. Zum berechtigten Teil : [4] Den für die Subsumtion maßgeblichen (RIS Justiz RS0115552 [T2]) Feststellungen in den Entscheidungsgründen zum Zeitraum von Sommer 2018 bis …