JudikaturJustizRS0127376

RS0127376 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2014

In Umsetzung des rechtspolitischen Ziels, dem von unrichtiger oder irreführend unvollständiger medialer Berichterstattung Betroffenen effektiven Rechtsschutz zu gewähren, ist das Knappheitsgebot des § 9 Abs 3 MedienG nicht kleinlich auszulegen; insbesondere ist dem Gegendarstellungswerber nicht abzuverlangen, die kürzest mögliche Form zu wählen.

Entscheidungen
3