Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 922,07 EUR (darin enthalten 153,68 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von den Beklagten Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall in Höhe von 18.139,90 EUR sA. Nach Erhebung von Einspruch durch die Beklagten brachte die Klägerin nach Aufforderung durch das Erstgericht einen vorbereitenden Schriftsatz ein, der die Überschrift „…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Gemäß § 176 ZPO verhandeln die Parteien vor dem erkennenden Gericht über den Rechtsstreit mündlich. Der auch in Art 90 B-VG verankerte Mündlichkeitsgrundsatz ist in der Zivilprozessordnung jedoch nicht in reiner Form verwirklicht, sondern mit El…