JudikaturJustizRS0127232

RS0127232 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. März 2023

Auch eine gekürzte Urteilsausfertigung hat Feststellungen zum Reinheitsgehalt des Suchtmittels zu enthalten, da nur so beurteilt werden kann, ob das Delikt hinsichtlich einer die Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigende Menge begangen wurde.

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