JudikaturJustizRS0127200

RS0127200 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Mai 2014

Die §§ 108g Abs 1 Z 2 und 108i Abs 1 EStG derogieren den §§ 165 Abs 1, 178 Abs 1 VersVG. Die Prämienrückforderung einer im Rahmen der staatlich geförderten „prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge“ (PZV) abgeschlossenen Lebensversicherung ist innerhalb von zumindest zehn Jahren ausgeschlossen.

Entscheidungen
7