Spruch Der Revision der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 334,65 EUR (darin enthalten 55,77 EUR an USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war beim Beklagten vom 1. 11. 2007 bis 6. 6. 2008 als Reinigungskraft beschäftigt. Der Beklagte ist bei der Wirtschaftskammer in den Fach bzw Berufsgruppen Chemisches Gewerbe und Denkmal , Fassaden und Gebäudereiniger aber auch Garagen , Tankstellen und Service…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil erhobene Revision des Beklagten ist im Hinblick auf die zu klärende Abgrenzung der Kollektivverträge zulässig, aber nicht berechtigt. Grundsätzlich in Betracht kommen hier einerseits der Kollektivvertrag für die Arbeiter der Garagen , Tankstellen und Servicestationsunterne…