JudikaturJustizRS0126546

RS0126546 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 2022

Übt der Arbeitgeber eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, die in unterschiedlicher Form organisiert in den einen oder den anderen für die Kollektivvertragszugehörigkeit relevanten Wirtschaftsbereich fallen kann, ist ausschlaggebend, welche fachlichen und wirtschaftlichen Komponenten überwiegen, also dem Betrieb das "Gepräge" geben.

Entscheidungen
3