Spruch Aus Anlass des Revisionsrekurses wird der angefochtene Beschluss dahin abgeändert, dass der von der Rechtspflegerin des Erstgerichts erlassene Beschluss, soweit er nicht im Umfang der Abweisung des Einverleibungsbegehrens mangels Anfechtung in Rechtskraft erwachsen ist, im Übrigen, also hinsichtlich…
Text Begründung: [1] D er Erstantragsteller ist der Insolvenzverwalter einer GmbH, die Alleineigentümerin einer Liegenschaft ist. Die Zweitantragstellerin ist eine luxemburgische Aktiengesellschaft mit Sitz in Luxemburg. Gegenstand des V erfahrens war ursprünglich der Antrag auf Einverleibung eines Höc…
Rechtliche Beurteilung [9] Aus Anlass des Revisionsrekurses ist ein schwerwiegender, einer Nichtigkeit gleichkommender Verfahrensmangel als Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 62 Abs 1 AußStrG iVm § 126 Abs 1 GBG wahrzunehmen, weil die Vorinstanzen den Richtervorbehalt nach § 16 Abs 2 Z 6 RpflG nicht beachtet ha…