JudikaturJustizRS0125906

RS0125906 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 2022

Für das Wirksamwerden des Richtervorbehalts nach § 16 Abs 2 Z 6 RPflG reicht es aus, dass die Notwendigkeit der Berücksichtigung einer ausländischen Rechtsvorschrift zumindest in Betracht kommt.

Entscheidungen
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