Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Die „Maria R***** geborene M*****, Gesellschaft m.b.H. Co. KG.“ (im Folgenden: KG) ist zu 2625/11030-Anteilen Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ *****. Laut Übernahmevereinbarung vom 13. 11. 2008 trat deren unbeschränkt haftende Gesellschafterin M***** Gesellschaft m.b.H.…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist entsprechend der Begründung des Rekursgerichts zulässig , jedoch nicht berechtigt . 1. Es entsprach der herrschenden Ansicht in Lehre und Rechtsprechung, dass die grundbücherliche Eintragung von Einzelkaufleuten nach dem HGB unter ihrer Firma unzulässig ist ( Schuhmacher in S…