Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird im Umfang der Zurückweisung des Rekurses der betreibenden Partei aufgehoben und dem Rekursgericht die neuerliche Entscheidung über dieses Rechtsmittel unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Die Koste…
Text Begründung: Aufgrund eines näher bezeichneten vollstreckbaren gerichtlichen Vergleichs beantragte die betreibende Partei mit dem am 2. Juli 2009 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz gegen die verpflichtete Alleineigentümerin einer näher genannten Liegenschaft zur Hereinbringung ihrer Forderung…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs der betreibenden Partei gegen die Zurückweisung ihres Rekurses ist zulässig, weil sich die Rechtsauffassung des Rekursgerichts über die fehlende Beschwer als korrekturbedürftig erweist. Der Revisionsrekurs ist auch berechtigt. Die betreibende Partei macht zutreff…