JudikaturJustizRS0125249

RS0125249 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2024

Aufgrund der nunmehr in Geltung stehenden Legaldefinition der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in § 278 Abs 3 StGB genügt die Durchführung der ersten und damit einzigen Schlepperfahrt (im Rahmen der kriminellen Ausrichtung der Vereinigung) der Annahme der Qualifikation des § 114 Abs 5 erster Fall FPG.

Entscheidungen
10