JudikaturJustizRS0125091

RS0125091 – AUSL EGMR, OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Januar 2020

Art. 8 EMRK gewährleistet gefangenen Personen kein bedingungsloses Recht auf Freigänge, um an Beerdigungen von Familienmitgliedern teilnehmen zu können. Es obliegt den innerstaatlichen Behörden, jedes einzelne Gesuch zu beurteilen.

Entscheidungen
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