Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mag. Alexander J***** des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (1./), des „Vergehens“ (richtig: Verbrechens) der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1, 161 Abs 1 StGB (2./) und des Vergehens der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus Z 5 und 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO ergriffene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten schlägt fehl. Die (zu 3./ erhobene) Mängelrüge (Z 5 erster Fall, der Sache nach Z 3) bezieht sich mit der Kritik, wonach die Anführung des – sich auf zwei Gesellschaften beziehenden – Tatzeitraums …