JudikaturJustizRS0124798

RS0124798 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. April 2023

Die Aufhebung eines Urteils des Oberlandesgerichts durch den Obersten Gerichtshof aufgrund einer von der Generalprokuratur erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zum Nachteil des Privatanklägers (Antragstellers) in einem Verfahren wegen § 6 Abs 1 Mediengesetz stellt keinen Verstoß gegen Art 1 des ersten Zusatzprotokolls zur MRK dar, weil der Eingriff in seine Vermögensposition durch Aufhebung eines rechtskräftig zuerkannten Entschädigungsanspruchs auf gesetzlicher Grundlage beruht, dem öffentlichen Interesse der richtigen Rechtsanwendung dient und sogar innerhalb der Zeit erfolgt, in der noch beim EGMR in Bezug auf das rechtskräftige Urteil ein Verfahren über eine Individualbeschwerde anhängig ist, sodass sich der Privatankläger auch nicht auf das Prinzip der Rechtssicherheit berufen kann.

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