JudikaturJustizRS0124741

RS0124741 – OGH, AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
24. April 2019

Dem Verteidiger eines in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten verspätet gewährte Akteneinsicht stellt eine Verletzung des Grundrechts auf persönliche Freiheit dar.

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