Spruch Die Entscheidungen der Vorinstanzen, die in ihrem Zuspruch von 397,60 EUR und hinsichtlich der Abweisung von 7.446,80 EUR als unbekämpft unberührt bleiben, werden im Übrigen – somit im Umfang von 878,40 EUR – aufgehoben. In diesem Umfang wird dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach Verfahre…
Text Begründung: Bei der Klägerin lag ein Lipödem IV (Stadium II) an den Hüften, an beiden Ober- und Unterschenkeln sowie an den Oberarmen vor. Der in keinem Vertragsverhältnis zur beklagten Salzburger Gebietskrankenkasse stehende Facharzt für Haut und Geschlechtskrankheiten Dr. M***** führte bei der Kl…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und im Sinn des Aufhebungsantrags auch berechtigt. 1.1 Nach § 131 Abs 1 ASVG gebührt einem Anspruchsberechtigten, der nicht die Vertragspartner oder die eigenen Einrichtungen (Vertragseinrichtungen) des Versicherungsträgers zur Erbringung der Sachleistungen der Krankenbehan…