JudikaturJustizRS0124634

RS0124634 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 2010

Rechte, deren Erwerb in Durchbrechung des Intabulationsprinzips erfolgt, sind durch Einverleibung einzutragen. Gleiches gilt für die Berichtigung des Grundbuchs gemäß § 136 GBG zur Herstellung der Übereinstimmung des Grundbuchsstands mit der wahren Rechtslage, wenn damit ein bücherlicher Rechtserwerb verbunden ist.

Entscheidungen
2