Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben: „Auf Grund des notariellen Schenkungsvertrags vom 4. August 2009, GZ 2194, wird ob der Liegenschaft EZ ***** bei den ¾ Anteilen des H*****, B-LNR 1, die Einverleibung der Übertr…
Text Begründung: An die Antragstellerin wurden von ihrem Vater mit einem in Notariatsaktform errichteten Schenkungsvertrag insgesamt drei Darlehensforderungen samt den dafür jeweils zugunsten des Geschenkgebers einverleibten Pfandrechten C LNR 10a, 11a, 12a abgetreten. Mit der Aufsandungserklärung erklä…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig ; er ist aus folgenden Gründen auch berechtigt : 1. Das Rekursgericht hat den vom Erstgericht angenommenen Abweisungsgrund zutreffend verneint, weil es den Inhalt des Notariatsakts unrichtig ausgelegt hat und § 469 ABGB auf d…