Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie einschließlich ihrer in Rechtskraft erwachsenen Teile lauten: „Dem Widerspruch des Erstbeklagten und Erstgegners der gefährdeten Partei gegen die einstweilige Verfügung des…
Text Begründung: Der Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Zweitbeklagten, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, informierte den Kläger über die Möglichkeit, das Unternehmen einer in Konkurs verfallenen GmbH Co KG (Autohaus) zu erwerben. Der Kläger, der bisherige Geschäftsführer der Gemeinschuld…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt, weil die Vorinstanzen zu Unrecht Verpflichtungen des Erstbeklagten als Treuhänder im Verhältnis zum Kläger angenommen haben. Der Begriff der Treuhand ist im österreichischen Recht nicht besonders geregelt (Strasser in Rummel³ § 1002 Rz 42 mwN; 7 Ob 13…