JudikaturJustizRS0123926

RS0123926 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juli 2018

Die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten einer Person den an sie gerichteten Auftrag zum Verlassen der Wohnung gemäß § 382b EO rechtfertigt, stellt grundsätzlich keine Rechtsfrage im Sinn des § 528 Abs 1 ZPO dar.

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