Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben und dem Erstgericht die Fortsetzung des Verfahrens unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens bilden weitere Verfahrenskosten. …
Text Begründung: Die Klägerin begehrt 25.218 EUR sA aus den Rechtsgründen der Gewährleistung, Irrtumsanfechtung und laesio enormis und brachte dazu vor, sie habe aus Anlass des Abschlusses eines Mietvertrags über die Anmietung eines Geschäftslokals zahlreiches Inventar zum Gesamtpreis von 38.400 EUR gek…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene außerordentliche Revisionsrekurs der Klägerin ist zulässig und berechtigt. Das Rechtsmittel, das über weite Strecken als erhebliche Rechtsfragen solche des Verfahrensrechts zu den - allerdings die mündliche Verhandlung regelnden - §§ 182, 182a ZPO geltend macht, verweist auch da…