Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 373,68 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 62,28 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1. 7. 1997 beim beklagten Verein als Tagesmutter beschäftigt. Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, dass das Arbeitsverhältnis durch Arbeitgeberkündigung vom 12. 7. 2006 zum 31. 8. 2006 endete. Im Verfahren ist nur mehr strittig (zum bisherigen Verfa…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Hinblick auf die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung des Falls zulässig, sie ist jedoch nicht berechtigt . Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichts, wonach der Beklagte weder unmittelbar noch mittelbar Mitglied der BAGS war, sodass auf das Arbeitsverhältnis der Kl…