Spruch Helmut E***** wurde im Grundrecht auf persönliche Freiheit nicht verletzt. Die Grundrechtsbeschwerde wird abgewiesen.…
Text Gründe : Helmut E*****, der ehemalige Vorstandsvorsitzende der B***** (nachfolgend B***** AG), wurde mit - zufolge erhobener Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung - nicht rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 4. Juli 2008, GZ 122 Hv 31/07h 1933,…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen gerichtete Grundrechtsbeschwerde, die in Betreff des Haftgrundes fehlenden Fluchtanreiz zufolge des Gesundheitszustands des Angeklagten moniert, die Substituierbarkeit des Haftgrundes durch gelindere Mittel und angesichts der „maximalen Strafdrohung von zehn Jahren“, „wobei auf das Straf…