JudikaturJustizRS0123343

RS0123343 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. April 2023

Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft im Vergleich zu der zu erwartenden Strafe ist es im Grundrechtsbeschwerdeverfahren ohne Bedeutung, ob nach der Verurteilung die Möglichkeit einer bedingten Entlassung besteht.

Entscheidungen
14