JudikaturJustizRS0122873

RS0122873 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2007

Im Fall eines während laufender Rechtsmittelfrist mittels Telefax eingebrachten Antrags auf Gewährung der Verfahrenshilfe „im vollen Umfang", demnach einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwaltes, bedarf es der Beibringung einer gleichlautenden und mit eigenhändiger Unterschrift des Einschreiters versehenen Ablichtung dieses Antrags und einer Fristsetzung bei Erteilung eines Verbesserungsauftrages zur Behebung dieses Formgebrechens.