Spruch Der Antrag der klagenden Partei auf Delegierung der Rechtssache an das Bezirksgericht Graz West wird abgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien binnen 14 Tagen deren mit 231,67 EUR (darin 38,61 EUR USt) bestimmten Kosten der Äußerung zum Delegierungsantrag binnen 14 Tagen …
Text Begründung: Der Kläger begehrt als ehemaliger Mieter einer Wohnung von den Beklagten zur ungeteilten Hand Schadenersatz in Höhe von insgesamt 6.000 EUR. Auf Anraten des Zweitbeklagten habe die Erstbeklagte das Bestandobjekt eigenmächtig von Fahrnissen des Klägers geräumt. Bei Übernahme der von den B…
Rechtliche Beurteilung Der Delegierungsantrag ist nicht berechtigt. 1. Gemäß § 31 Abs 1 JN kann aus Gründen der Zweckmäßigkeit auf Antrag einer Partei anstelle des zuständigen Gerichts ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden, wobei Delegierungen aus einem Oberlandesgerichtsspr…