JudikaturJustizRS0122824

RS0122824 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juli 2019

Im Parteiprozess können Partei und Anwalt nebeneinander handeln. Die Partei ist nicht gehindert, Sachdispositionserklärungen auch anstelle des Bevollmächtigten persönlich vorzunehmen, dies selbst ohne dessen Wissen.

Entscheidungen
4