Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.201,76 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 366,96 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG *****. Am 1. 8. 2012 bestellte sie diese Liegenschaft zur Sicherstellung aller Forderungen und Ansprüche aus Haupt und Nebenverbindlichkeiten, welche der Beklagten gegen den Neffen der Klägerin, G***** M*****, insbeson…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, aber im Ergebnis nicht berechtigt. 1. Der geltend gemachte Verfahrensmangel wurde geprüft, er liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 dritter Satz ZPO). Das Verbot der Überraschungsentscheidung bedeutet nicht, dass Gerichte ihre Rechtsansicht kundtun …