JudikaturJustizRS0122611

RS0122611 – AUSL EGMR, OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juli 2017

Nach ständiger Rechtsprechung ist eine unterschiedliche Behandlung diskriminierend, wenn sie keine sachliche Rechtfertigung aufweist, das heißt kein legitimes Ziel verfolgt oder unverhältnismäßig ist.

Entscheidungen
45