RS0122580 – AUSL EKMR, OGH Rechtssatz
RS0122580 – AUSL EKMR, OGH Rechtssatz
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Die Beschlagnahme eines Pkw wegen Verdachts der Hehlerei von Polizeiorganen ohne richterlichen Befehl gemäß österreichischem § 143 StPO und die Hinterlegung bei Gericht bis zur Klärung zivilrechtlicher Ansprüche gemäß § 1425 ABGB stellen keine Enteignung, sondern eine Eigentumsbeschränkung dar, welche nach Art 1 Abs 2 1.ZPMRK zu beurteilen ist.