JudikaturJustizRS0122374

RS0122374 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Januar 2013

Bei der Internetauktion eines privaten Verkäufers auf der von einem Seitenanbieter zur Verfügung gestellten Plattform macht der Verkäufer mit Beginn der Auktion durch Einrichtung der Angebotsseite demjenigen ein verbindliches Verkaufsangebot, der während deren Laufzeit das höchste Gebot abgeben wird. Dieser Bieter nimmt das Verkaufsangebot durch die Abgabe des höchsten Gebots an.

Entscheidungen
3