JudikaturJustizRS0122305

RS0122305 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Januar 2018

Ein nach dem Vertragswortlaut nicht auszuschließender Dissens der Vertragsparteien über die Haftung für bücherliche Lasten der Liegenschaft im Innenverhältnis - hier immerhin in Höhe des halben Kaufpreises - ist geeignet, Bedenken am Bestehen eines gültigen Rechtsgrunds zu erwecken, die im Grundbuchverfahren nicht zu beseitigen sind.

Entscheidungen
2