JudikaturJustizRS0122225

RS0122225 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2016

Die Genehmigung der bisherigen Prozessführung durch einen nach § 6a ZPO bestellten Sachwalter bedarf im Passivprozess des Pflegebefohlenen keiner pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung. Das gilt auch dann, wenn sich die Genehmigung negativ auf dessen Erfolgsaussichten auswirkt.

Entscheidungen
3