Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 338,04 EUR bestimmten Kosten des Rekursverfahrens (darin 56,34 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Das der Klage stattgebende Urteil wurde dem Sachwalter der Beklagten am 31. März 2016 zugestellt. Am 25. April 2016 beantragte die Beklagte (vertreten durch ihren Sachwalter) die Gewährung von Verfahrenshilfe für die Ausführung der Berufung. Das Erstgericht erteilte ihr daraufhin den Auf…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Beklagten, mit dem sie die Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses anstrebt, ist nicht berechtigt. Dass die Rücknahme des Antrags auf Verfahrenshilfe ex tunc wirkt, sodass die durch den Verfahrenshilfeantrag ursprünglich bewirkte Unterbrechung der Rechtsmittelfrist hinfällig ist, ents…