(1) Die gesetzlichen Vertreter solcher Parteien, welchen die Processfähigkeit mangelt, müssen mit Beziehung auf den Rechtsstreit prozessfähig sein und haben ihre Vertretungsbefugnis und die im einzelnen Falle etwa noch nöthige besondere Ermächtigung zur Processführung, soweit nicht beides bereits bei Gericht offenkundig ist, bei der ersten Processhandlung urkundlich nachzuweisen, welche sie vor Gericht vornehmen.
(2) Die zu einer einzelnen Processhandlung erforderliche besondere Ermächtigung muss in gleicher Weise bei Vornahme dieser Processhandlung nachgewiesen werden.
ZPO · Zivilprozessordnung
Art. 32 § 4 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 112/2003, zu den §§ 2a, 29, 115, 117, 118, 119, 224, 502 und 528, RGBl. Nr. 113/1895)
… 112/2003, zu den §§ 2a, 29, 115, 117, 118, 119, 224, 502 und 528, RGBl. Nr. 113/1895) § 4. (1) §§ 2a, 29 und 224 ZPO in der Fassung dieses Bundesgesetzes sind anzuwenden, wenn der verfahrenseinleitende Antrag nach dem 31. Dezember 2004 eingebracht wurde. (2) Die §§ 115…
Art. 8 § 4 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 569/1973, zu § 66, RGBl. Nr. 113/1895)
…Artikel VIII (Anm.: aus BGBl. I Nr. 569/1973, zu § 66, RGBl. Nr. 113/1895) § 4. Hat eine Partei vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes die Bewilligung des Armenrechts beantragt, ist aber in diesem Zeitpunkt darüber noch nicht rechtkräftig entschieden, so ist das…
Art. 18 § 4 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 75/2009, zu den §§ 321 und 460, RGBl. Nr. 113/1895)
…Schlussbestimmungen (Anm.: aus BGBl. I Nr. 75/2009, zu den §§ 321 und 460, RGBl. Nr. 113/1895) § 4. Auf vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes geschlossene Ehepakte sind die bisher geltenden Bestimmungen weiter anzuwenden.…
§ 57 §. 57.
…zur Deckung der Processkosten hinreichendes Vermögen an unbeweglichen Gütern oder an Forderungen besitzt, die auf solchen Gütern bücherlich sichergestellt sind; 3. bei Klagen in Ehestreitigkeiten; 4. bei Klagen im Mandats- und Wechselverfahren, bei Widerklagen, sowie bei Klagen, welche infolge einer öffentlichen, gerichtlichen Aufforderung angestellt werden. (3) Auf die Ermittlung der Gesetzgebung…
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