Spruch I. Die Revisionsrekursbeantwortung wird zurückgewiesen. II. Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung über den Rekurs an das Rekursgericht zurückverwiesen.…
Text Begründung: [1] Gegenstand des Verfahrens ist die vom Kläger begehrte Wiederaufnahme des Verfahrens AZ 18 Cgs 137/17f des Landesgerichts Salzburg (künftig: Vorverfahren). Im Revisionsrekursverfahren geht es ausschließlich um die Frage, ob die am 18. Jänner 2022 erhobene Wiederaufnahmeklage rechtze…
Rechtliche Beurteilung [9] I. Nach der ständigen Rechtsprechung fallen Zurückweisungsbeschlüsse nach § 538 Abs 1 ZPO nicht unter eine der Ausnahmen des § 521 Abs 1 Satz 2 ZPO (RIS-Justiz RS0122036). Für die ihr vom Obersten Gerichtshof – aufgrund der hier gegebenen Zweiseitigkeit des Rechtsmittelverfahrens (8 Ob 5/20y; …