Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.730,30 EUR (darin enthalten 455,05 EUR an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Klägerin beauftragte die B* Bau GmbH (in der Folge Bau GmbH oder Versicherungsnehmerin) mit der Herstellung eines Sichtbetonestrichbelags bei einem Bauvorhaben. Die Bau GmbH führte die Arbeiten nicht selbst durch, sondern gab sie einem Subunternehmer, dem Rechtsvorgäng…
Rechtliche Beurteilung [15] Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, sie ist jedoch nicht berechtigt. [16] 1. Die Beklagte hat in ihrer Berufung die Legitimation der Klägerin zur Geltendmachung des Deckungsanspruchs ihrer Versicherungsnehmerin nicht mehr in Zweifel gezogen, sodass auf diese selbständ…