JudikaturJustizRS0121545

RS0121545 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2019

Dritte, die am Verwaltungsverfahren nicht beteiligt waren, können nur durch die Gestaltungs- oder Tatbestandswirkung eines Bescheids gebunden sein. Die bloße Rechtskraft allein führt noch nicht zu Wirkungen für Dritte.

Entscheidungen
8