JudikaturJustizRS0121420

RS0121420 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2019

Wenn ein Opfer auch ohne erpresserische Nötigung zur verlangten Leistung bereit ist, fehlt es an der Kausalität zwischen Täterverhalten und Taterfolg, weshalb von einer im Versuchsstadium gebliebenen Tat auszugehen ist.

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