Spruch In der Strafsache AZ 11 U 186/09z des Bezirksgerichts Leibnitz verletzen das Gesetz 1. die Durchführung der Hauptverhandlung und die Fällung des Urteils am 21. Jänner 2010 in Abwesenheit des Angeklagten in § 32 Abs 1 JGG iVm § 46a Abs 2 JGG; 2. das Urteil dieses Gerichts vom 21. Jänner …
Text Gründe : Mit Urteil des Bezirksgerichts Leibnitz vom 21. Jänner 2010, GZ 11 U 186/09z 11, wurde der am 20. September 1990 geborene, zur Hauptverhandlung nicht erschienene Sascha G***** wegen einer am 26. August 2009 begangenen Tat des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB s…
Rechtliche Beurteilung In diesen Vorgängen liegen, wie die Generalprokuratur in der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zu Recht aufzeigt, mehrere Gesetzesverletzungen: 1. Gemäß § 32 Abs 1 JGG iVm § 46a Abs 2 JGG sind die Bestimmungen über das Abwesenheitsverfahren nicht anzuwenden, wenn der Angeklagte da…