JudikaturJustizRS0120962

RS0120962 – AUSL EKMR Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juli 2003

Die fehlende mündliche Verkündung der Beschlüsse eines Rechtsmittelgerichtes (hier: österreichisches OLG) kann durch die Möglichkeit der Gewährung von Akteneinsicht nicht ersetzt werden.

Entscheidungen
6