JudikaturJustizRS0120597

RS0120597 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. April 2018

Täuschung durch unterlassene Aufklärung kann auch lediglich einen Teilaspekt eines einheitlich ein „aktives Tun" darstellenden Gesamtverhaltens bilden (WK-StGB - 2 § 146 Rz 22).

Entscheidungen
8